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Verstoß gegen Ausgangssperre / Ausgangsbeschränkung? Anwalt hilft!

Die Ausgangssperre bzw. die Ausgangsbeschränkung ist zurzeit ein beherrschendes Thema in den Medien.


Eine Ausgangssperre bzw. eine Ausgangsbeschränkung bringt wesentliche Teile des öffentlichen Lebens zum Erliegen.


Grundlage für eine Ausgangssperre bzw. eine Ausgangsbeschränkung ist das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz).


Mit diesem Gesetz werden die Landesregierungen ermächtigt, durch Rechtsverordnungen Gebote und Verbote zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten zu erlassen.


Was passiert nun bei einem Verstoß gegen eine Ausgangssperre bzw. eine Ausgangsbeschränkung?


Es kommt eine Strafbarkeit nach § 75 Abs. 1 Nr. 1 IfSG in Betracht.


In § 75 Abs. 1 Nr. 1 IfSG bestimmt der Gesetzgeber eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.


Selbst die fahrlässige Begehung eines solchen Verstoßes ist gemäß § 75 Abs. 4 IfSG mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bedroht.


Sie sehen schon: der Verstoß gegen eine Ausgangssperre bzw. eine Ausgangsbeschränkung ist keine Kleinigkeit.


Sollten Sie also wegen des Verdachts des Verstoßes gegen eine Ausgangssperre bzw. eine Ausgangsbeschränkung verdächtigt werden, so sollten Sie gegenüber der Polizei als Beschuldigter einer Straftat keinerlei Angaben zur Sache machen.


Nutzen Sie Ihr Aussageverweigerungsrecht!


Sie müssen sich nicht selbst belasten!


Kontaktieren Sie so schnell wie möglich Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dipl. Jur. Univ. Simeon Feuerstein!


Bei dem Verdacht des Verstoßes gegen eine Ausgangssperre bzw. eine Ausgangsbeschränkung gibt es viele Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Strafverteidigung.


Die meisten Ausgangssperren bzw. Ausgangsbeschränkungen sehen viele Ausnahmen vor.


Teilweise sind diese Ausnahmen auslegungsbedürftig und nicht immer eindeutig formuliert, sodass es einen großen Spielraum für eine erfolgreiche Strafverteidigung gibt.


Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dipl. Jur. Univ. Simeon Feuerstein kann gerne mit Ihnen gemeinsam eine individuell auf Ihren persönlichen Fall abgestimmte Verteidigungsstrategie entwickeln.

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